
Der Landtag berät in seiner nächsten Sitzung über einen Gesetzentwurf der Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum, mit dem das Recht auf eine angemessene Wohnung in der Landesverfassung verankert werden soll. Weiter liegt ein Antrag der Jamaika-Parteien vor, die Städtebauförderung mehr auf Umwelt- und Klimaschutz auszurichten. Zwei Themen, die zusammen gehören.
DIE LINKE ist natürlich für die Aufnahme des Rechts auf eine angemessene Wohnung in die Landesverfassung. In Zeiten explodierender Mieten, von Wohnungsnot und steigender Obdachlosigkeit wäre es ein starkes Zeichen, dass wir in Schleswig-Holstein diese
Entwicklung nicht weiter hinnehmen wollen. Schleswig-Holstein ist ein Land, in dem viele Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen leben und finanziell nicht in der Lage sind, mit der Mietpreisentwicklung mitzuhalten. Die LINKE fordert seit Langem entschiedenere Schritte zum Ausbau von bezahlbarem Wohnraum. Die Aufnahme des Rechts auf angemessenen Wohnraum in die Landesverfassung würde die Regierung unter Druck setzen, hier deutlich aktiver zu werden. Um dieses Recht auf Wohnen auch wirklich und wirkungsvoll zu etablieren, muss es aber auch ins Grundgesetz, was wir weiterhin fordern.
Der Antrag der Jamaika-Koalition zur Ausrichtung der Städtebauförderung auf Umwelt- und Klimaschutz ist leider nichts als eine Ansammlung von Phrasen, die zu nichts verpflichten. Der Verdacht, dass hier - angesichts einer immer stärker werdenden Klimabewegung - Aktivität simuliert werden soll, drängt sich auf. Was konkrete Schritte angeht bleibt alles im Ungefähren, wird geprüft oder auf etwas hingewirkt. Dieser Antrag ist eine Nebelkerze.
DIE LINKE macht sich insbesondere Sorgen um die soziale Umsetzung ökologischer Städtebaukonzepte. Es darf nicht sein, dass ein besser gestellter Teil der Gesellschaft in klimaneutralen Szenevierteln hohe Mieten zahlt, während große Teile der Gesellschaft aus den urbanen Ballungszentren in die Randbezirke verdrängt werden. Wir wollen als Linke vor allem dafür Sorge tragen, dass dringend notwendige energetische Sanierungen nicht zulasten von Mieter*innen gehen, insbesondere derer im SGBII Bezug oder mit niedrigen Gehältern. Hier müssen Vermieter stärker in die Verantwortung genommen werden. Gleichzeitig sind auch bei ökologischen Bauprojekten Sozialbauquoten und eine soziale Durchmischung der Bebauung notwendig. Ein Recht auf klimagerechtes Wohnen muss für Alle bestehen.