Ausstellung: 1918 – 2018 Frauenwahlrecht

 »Frauen und Männer sind gleichberechtigt« – so lautet Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. Dass es die Gleichberechtigung ins Grundgesetz geschafft hat, war nicht selbstverständlich. Wir verdanken es letztendlich dem Engagement von vier Frauen, die neben 61 Männern im Parlamentarischen Rat und in heftigen Diskussionen dafür kämpften, dass diese Formulierung in das Grundgesetz 1949 aufgenommen wurde.

Frauen sollen ebenso wie Männer die Möglichkeit haben, ihr Leben so zu leben, wie sie es möchten: politisch und wirtschaftlich unabhängig! Gleichberechtigung steht für die Freiheit jeder einzelnen Person, egal welchen Geschlechts. Ohne Gleichberechtigung ist Demokratie nicht möglich. Demokratie braucht Frauen- und Männerstimmen.

 

Auch 100 Jahre später streiten wir noch für die gleiche Teilhabe von Frauen in der Politik und Wirtschaft, um gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

 

Im Regionalbüro wird die Ausstellung »Mütter des Grundgesetzes« gezeigt, die zum Jubiläum 100 Jahre Wahlrecht für Frauen in Deutschland vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) konzipiert wurde.

 

Die Ausstellung wird am 10.11.2018 um 17:00 im Regionalbüro Nord Die LINKE. im Bundestag,

Sophienblatt 19, 24103 Kiel eröffnet.

 

Gäste:

Cornelia Möhring

Mitglied des Bundestages, Frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag

 

Lorenz Gösta Beutin

Mitglied des Bundestages, Klimapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag und Landessprecher der LINKEN Schleswig-Holstein

 

Moderation

Dr. Monika Kulas

Sprecherin Kreisverband DIE LINKE. Kiel

 

Die Ausstellung ist vom 10. November bis 9. Dezember 2018 zu sehen.

Dienstag bis Freitag, 13 bis 17 Uhr

 

sowie auf Anfrage, Telefon 0431 5345764