
Es ist unfassbar, dass die Bundesregierung sich schützend vor die Braunkohleindustrie stellt, wenn es um die Atemluft der Menschen geht. Kohlekraftwerke sind nämlich nicht nur sehr klimaschädlich, sondern auch stark gesundheitsschädlich. Bis heute hätten die EU-Gesundheitsstandards für Kohlekraftwerke in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Doch nichts ist geschehen. Wie beim Dieselskandal agiert die Bundesregierung industriefreundlich und pfeift auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.
Insbesondere Bundesumweltministerin Schulze vermeidet es tunlichst, gegen die Luftverschmutzung der Kohlemeiler strengere Schadstoff-Grenzwerte für Stickoxid, Feinstaub und Quecksilber bei Braunkohlekraftwerken zu erlassen. Betroffen wären vor allem Braunkohlekraftwerke in RWE-Land Nordrhein-Westfalen - dem Bundesland, aus dem Frau Schulze kommt.
Gegen Luftschadstoffe kann man sich nicht schützen, man ist ihnen einfach ausgesetzt. Vorgaben zu Stickoxiden (NOx), die vor einem Jahr auf EU-Ebene ausgehandelt wurden, schreiben einen neuen NOx-Emissionswert von 175 mg NOx/Nm³ (175 Milligramm Stickoxid pro Normkubikmeter) vor. Die Bundesregierung hatte sich für den großzügigeren Grenzwert von 190 eingesetzt, sich aber nicht durchgesetzt. Geregelt werden müsste nun der strengere Grenzwert in der Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz, das federführend beim Bundesumweltministerium liegt. Es ist also die direkte Verantwortung von Bundesumweltministerin Svenja Schulze, wenn die dringend anstehende Novellierung mit einem herabgesetzten und der EU-Norm angepassten Grenzwert von 175 mg NOx/Nm³ verschleppt wird.
De facto werden damit die Braunkohlekonzerne davor geschützt, in teure Nachrüstungen zu investieren. Offenbar ist der Bundesumweltministerin der Geldbeutel der Konzerne wichtiger als die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Schon beim Dieselskandal sah man: Merkel und Co. schützen die Industrie, egal, ob die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger darunter leidet. Wenn spätestens 2021 die EU-Grenzwerte sowieso eingehalten werden müssen, machen sich die Verantwortlichen in Bund und Ländern schon bereit, um großzügige Ausnahmeregelungen für Kraftwerke zu gewähren. Das hat mit dem Amtseid der Verantwortlichen, die dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sind, nichts mehr zu tun.